Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

Essen. Die Abwrackprämie muss Hartz-IV-Empfängern laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts voll als Einkommen angerechnet werden. Die Prämie verschaffe Hartz-IV-Empfängern Einnahmen, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen und kämen mit dem Kauf eines Neuwagens vor allem dem privaten Konsum zugute

Essen. Die Abwrackprämie muss Hartz-IV-Empfängern laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts voll als Einkommen angerechnet werden. Die Prämie verschaffe Hartz-IV-Empfängern Einnahmen, die wesentlich über ihren monatlichen Bezügen lägen und kämen mit dem Kauf eines Neuwagens vor allem dem privaten Konsum zugute. Hartz-IV-Empfänger haben laut Gericht das Recht, ein angemessenes Auto zu behalten, ohne dass die Unterstützung gekürzt wird. Mittel für die Anschaffung eines Neuwagens seien aber nicht anrechnungsfrei (Az.: L 20 B 59/09 AS ER). Ein Hartz-IV-Empfänger war vor Gericht gezogen, der sich noch vor dem Kauf eines Neuwagens bei der zuständigen Behörde informiert hatte. dpa

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