Abgeordneten-Pauschale bleibt

München. Der Konflikt um die Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete geht in eine neue Runde. Nach seiner Niederlage vor dem Bundesfinanzhof (BFH) will Kläger Michael Balke nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und so die umstrittene Steuerfreiheit der Pauschale doch noch zu Fall bringen

München. Der Konflikt um die Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete geht in eine neue Runde. Nach seiner Niederlage vor dem Bundesfinanzhof (BFH) will Kläger Michael Balke nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen und so die umstrittene Steuerfreiheit der Pauschale doch noch zu Fall bringen. Das kündigte Balkes Prozessvertreter Hans-Peter Schneider gestern an.

Wenn man jetzt die Segel streiche, würde eine einmalige Chance zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der steuerfreien Pauschale vertan, sagte Schneider. Der Bundesfinanzhof hatte am Donnerstag die Klagen von Balke und anderen Steuerzahlern als unbegründet zurückgewiesen. Die Kläger sehen durch die steuerfreie Abgeordnetenpauschale von jährlich rund 45000 Euro den Gleichheitsgrundsatz verletzt und hatten für sich eine ähnliche Steuerbefreiung verlangt.

Die Abgeordneten müssen für die Pauschale keine Belege vorlegen und selbst dann nichts davon versteuern, wenn sie den Betrag für ihr Wahlkampfbüro und andere mandatsbedingte Kosten nicht vollständig verbrauchen sollten. Nach Ansicht der Kläger verstößt dies gegen die Steuersystematik. Denn bei normalen Steuerzahlern bleiben jährlich nur 920 Euro als Werbungskostenpauschale unversteuert, bei höheren Ausgaben müssen für eine Steuerbefreiung sämtliche Belege dem Finanzamt vorgelegt werden.

Entgegen den Hoffnungen der Kläger lehnte der Bundesfinanzhof es ab, die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur grundsätzlichen Klärung vorzulegen. Die BFH-Richter trafen keinerlei Aussage, ob sie die Pauschale für verfassungsgemäß halten oder nicht. Darauf komme es in dem Rechtsstreit nicht an, machte das Gericht deutlich. Die Kläger könnten selbst bei einer Verfassungswidrigkeit der Pauschale daraus keinen Nutzen ziehen. Denn Abgeordnete seien in vielfacher Hinsicht nicht mit anderen Berufsgruppen vergleichbar, die Kläger könnten deshalb auch keine ähnlich hohe steuerfreie Pauschale für sich fordern.

Präsident Karl Heinz Däke (Foto: dpa) vom Bund der Steuerzahler forderte die Bundestagsabgeordneten auf, mit einer Neugestaltung ihrer Bezüge für Transparenz zu sorgen. Vorbild müsse Nordrhein-Westfalen sein, wo die Parlamentarier seit 2005 einen voll zu versteuernden Betrag erhielten, nur mit Belegen könnten mandatsbedingte Ausgaben davon abgezogen werden. dpa

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