Polen auf Platz eins 343 Millionen Euro Kindergeld flossen 2017 ins Ausland

Berlin · Das ist eine stattliche Summe: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen – also für Kinder, die nicht in Deutschland leben. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der AfD-Fraktion. Warum das so ist, dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Das ist eine stattliche Summe: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen – also für Kinder, die nicht in Deutschland leben. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der AfD-Fraktion. Warum das so ist, dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer bekommt in Deutschland Kindergeld?

Eltern, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Und nach geltendem Recht haben auch EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld – auch wenn ihr Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Es gilt der Grundsatz, dass niemand steuerlich benachteiligt werden darf, weil er aus einem EU-Partnerland stammt. Für das erste und das zweite Kind gibt es 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro.

Welchen Trend gibt es bei den Auslandszahlungen?

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe gesunken – so flossen 2016 noch 414 Millionen Euro Kindergeld in andere Länder. Insgesamt gibt es aber einen erheblichen Anstieg: Im Dezember 2010 wurden 36 Millionen Euro Kindergeld für 61 615 Kinder außerhalb Deutschlands gezahlt. Ende 2017 waren es 215 499. Die meisten wohnten in Polen (103 000), Kroatien und Rumänien (beide 17 000). Hintergrund des Anstiegs ist die Schritt für Schritt umgesetzte EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Ist die Bundesregierung mit der Situation zufrieden?

Nein. Schon die letzte Bundesregierung aus Union und SPD wollte Ende der letzten Legislaturperiode die Rechtslage ändern. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte seinerzeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, um den Kindergeldsatz künftig an den Lebenshaltungskosten im Heimatland zu orientieren und ihn dadurch deutlich zu verringern. Dabei ging es darum, „Sozialtourismus“ zu verhindern und Schlepperbanden vor allem aus Rumänien und Bulgarien das Handwerk zu legen, die die Leistungen für nicht mitgenommene Kinder abkassieren. Das Vorhaben wurde aber aufgrund rechtlicher Bedenken der EU-Kommission auf Eis gelegt.

Will die neue schwarz-rote Regierung den Plan wieder verfolgen?

Ja. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums betonte gestern in Einklang mit dem Finanzministerium, man halte an dem Ziel fest, die Kindergeldzahlungen ins Ausland zu kürzen. „Das bleibt für beide Regierungspartner auf der Tagesordnung.“ Man wolle nun mit der EU-Kommission und den EU-Partnern nach einer Lösung suchen.

Wie könnte eine Lösung aussehen?

Grundlage der Gespräche dürfte weiterhin der Schäuble-Entwurf sein. Er sieht eine Kürzung des Kindergeldes für Bürger aus 15 EU-Staaten vor. So würde zum Beispiel ein in Deutschland lebender polnischer Staatsbürger künftig für sein in Polen lebendes Kind nur noch die Hälfte des Kindergelds erhalten: monatlich 97 Euro statt 194 Euro. Auch für Bulgaren und Kroaten sollte die Zahlungen halbiert werden. Für zehn weitere EU-Länder, darunter Griechenland, sollten 75 Prozent des üblichen Satzes gelten.

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