Zwei Urteile gegen Franjo Pooth an einem Tag

Düsseldorf. Franjo Pooth (39) ist in Düsseldorf an einem Tag von zwei Gerichten verurteilt worden. Das Düsseldorfer Amtsgericht verurteilte den Ehemann von Verona Pooth gestern wegen Bestechung, Vorteilsgewährung, Insolvenzverschleppung und Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung

 Franjo Pooth, hier mit seiner Frau Verona, ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Foto: dpa

Franjo Pooth, hier mit seiner Frau Verona, ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Foto: dpa

Düsseldorf. Franjo Pooth (39) ist in Düsseldorf an einem Tag von zwei Gerichten verurteilt worden. Das Düsseldorfer Amtsgericht verurteilte den Ehemann von Verona Pooth gestern wegen Bestechung, Vorteilsgewährung, Insolvenzverschleppung und Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Als Auflage muss er zudem 100 000 Euro an den Insolvenzverwalter seines ehemaligen Elektrogeräte-Unternehmens Maxfield zahlen. Pooth war vor gut einem Jahr mit Maxfield in die Pleite geschlittert.

Noch am selben Tag verurteilte das benachbarte Landgericht Pooth zur Zahlung von einer Million Euro an die Düsseldorfer Sparkasse. Pooth hatte für Kredite über insgesamt 8,5 Millionen Euro privat gebürgt.

Beim Amtsgericht hatte Pooth gestern einen Strafbefehl akzeptiert, den das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen hat. Ihm bleibt damit ein Prozess erspart.

Als Bestechung wertete das Amtsgericht die Zahlung von 20 000 Euro an einen Einkäufer von Maxfield-Geräten in Großbritannien. Die Lieferung einer 8800 Euro teuren Heimkinoanlage an einen Düsseldorfer Sparkassen-Vorstand stufte das Gericht als Vorteilsgewährung ein. Der Vorstand sollte so "bei Laune gehalten werden".

Mit 15 900 Euro Firmengeld hatte Pooth darüber hinaus seine Londoner Wohnung renoviert und so seine Mitgesellschafter geschädigt. Dies wertete das Amtsgericht als Untreue. Dass Pooth den Insolvenzantrag für sein Unternehmen erst eingereicht hatte, als die Firma seit dreieinhalb Monaten überschuldet war, sah das Gericht als fahrlässige Insolvenzverschleppung.

Die Chancen der Banken, ihr Geld wiederzusehen, gelten als schlecht. Insolvenzverwalter Michael Bremen hatte den Gläubigern bereits vor neun Monaten mitgeteilt, dass 100 Euro Forderungen lediglich 37 Cent Insolvenzmasse entgegenstehen. dpa

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