Zschäpe soll in NSU-Prozess Fragen zu Mordfall Peggy beantworten

München · Nach dem Fund von DNA-Spuren des NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt in der Nähe der Leiche der neunjährigen Peggy hat das Oberlandesgericht München den Mordfall zum Thema im NSU-Prozess gemacht.

Die Verteidigung der dort Hauptangeklagten Beate Zschäpe kündigte gestern eine Stellungnahme zu vier Fragen an, die der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hinsichtlich einer möglichen Verbindung zwischen dem Mord an Peggy und Böhnhardt stellte. Götzl will von Zschäpe wissen, ob sie über Informationen zu dem Kind verfügt, die sie nicht aus den Medien hat. Außerdem formulierte er drei Fragen zu einem Computer, der im ausgebrannten letzten Versteck des NSU-Trios in Zwickau gefunden wurde und auf dem kinderpornografische Bilder gewesen sein sollen. Das Gericht will nun wissen, welche Informationen Zschäpe zu diesen Bildern habe. Peggy war 2001 in Oberfranken spurlos verschwunden. Erst im Juli wurde zufällig in einem Waldstück in Thüringen ihr Skelett gefunden. Im Umfeld des Fundorts entdeckten die Ermittler auch Spuren Böhnhardts.

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