Winterreifen-Pflicht wird überprüft

Berlin. Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen erwischt werden, müssen in Zukunft möglicherweise kein Bußgeld mehr fürchten. Nach einem Gerichtsurteil stehen Bußgelder bei Verstößen gegen die Winterreifen-Pflicht auf dem Prüfstand. Der Bund muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 9. Juli den Bußgeld-Paragrafen möglicherweise neu fassen oder streichen

Berlin. Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen erwischt werden, müssen in Zukunft möglicherweise kein Bußgeld mehr fürchten. Nach einem Gerichtsurteil stehen Bußgelder bei Verstößen gegen die Winterreifen-Pflicht auf dem Prüfstand. Der Bund muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 9. Juli den Bußgeld-Paragrafen möglicherweise neu fassen oder streichen. Damit könnte auch die Winterreifen-Pflicht hinfällig werden. Das Gericht hält die Regelung für verfassungswidrig, da sie nicht konkret genug vorschreibe, bei welchem Wetter Winterreifen aufzuziehen seien (Az: 2 SsRs 220/09). Das Gerichtsurteil stärkt die Position von Autofahrern, die gegen ein solches Bußgeld klagen. Bereits das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg war Ergebnis einer solchen Klage. Ihren Haftpflichtversicherungsschutz behalten Autofahrer in aller Regel auch, wenn sie im Winter mit Sommerreifen einen Unfall bauen.

Mit Konsequenzen aus dem Urteil wollen sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern auf ihrer zweitägigen Herbstkonferenz befassen, die heute und morgen auf Schloss Ettersburg bei Weimar stattfindet.

Bisher sind zwischen 20 und 40 Euro Geldstrafe zu bezahlen, wenn Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind und von der Polizei erwischt werden. Werden andere Autofahrer zum Beispiel durch ein Rutschen des Wagens behindert, kann es auch einen Punkt in Flensburg geben. Der ADAC hält die Festschreibung einer Winterreifen-Pflicht nicht für zwingend nötig. "Das ist wenig sinnvoll, wir setzen auf die Vernunft der Autofahrer", sagte ein ADAC-Sprecher. Autofahrer in Alpen-Nähe zum Beispiel erlebten den Winter anders als Autofahrer in anderen Landesteilen.

Die Erfahrung zeige, dass Autofahrer in solchen Regionen, die eher von winterlichen Wetterverhältnissen betroffen sind, in der Regel entsprechend ausgerüstet seien, sagte der ADAC-Sprecher. Möglicherweise sinnvoll sei eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, welche die Vorschriften für Autofahrer im Winter "konkreter" formuliere, sagte der ADAC-Sprecher.

Anders sieht das der FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic (Foto: FDP). "Die Winterreifen-Pflicht sollte aus Verkehrssicherheitsgründen auf jeden Fall erhalten bleiben", sagte er. Gegebenenfalls müsse der Bußgeld-Paragraf geändert werden, "falls nur so Rechtssicherheit für den Bürger hergestellt werden könnte".

Das findet auch der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Christian Carius (CDU). Er forderte den Bund dazu auf, für Rechtssicherheit bei der Winterreifen-Pflicht zu sorgen. "Der Bund sowie die Länder sind gut beraten, die Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zügig zu präzisieren", sagte Carius gestern in Erfurt. Er plädierte dafür, die Winterreifen-Pflicht sowie Bußgelder für Verstöße beizubehalten. "Wir sollten alles tun, damit es im Interesse der Verkehrssicherheit bei den Bußgeldern bleibt."

Die jetzige Situation sei "unschön". "Die Gerichtsentscheidung deutet ja auf Lücken, die geschlossen werden müssen", sagte Carius. "Es bedarf einer Neuregelung in der StVO, die bindender gefasst ist." Carius verwies darauf, dass die Entscheidung des OLG Oldenburg zu Bußgeldern nicht zwangsläufig für alle Bundesländer bindend sei. dpa/afp

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