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Wer zahlt bei Schäden durch einen Sturm?

Bei Unwettern und Stürmen besteht die Gefahr von Schäden an Häusern und anderem Eigentum. Wir klären auf welche Versicherung bei welchen Schäden einspringt und auf welche Details Sie achten müssen. Für abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume kommt in der Regel die Gebäudeversicherung auf. Auch für Folgeschäden unmittelbar am Haus kommt die Gebäudeversicherung auf. Die Hausratversicherung ist für Schäden an Möbeln und Einrichtung zuständig. Wenn ein Baum auf das eigene Auto fällt, muss zuerst geklärt werden, auf welchem Grundstück der Baum stand. Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum stand, ist dabei entscheidend. Dessen Haftpflichtversicherung trägt dann die Kosten. In der Regel wird dann der Zeitwert des Fahrzeugs erstattet. Wenn ein Baum des Nachbarn auf das eigene Hausdach fällt, ist es sinnvoll den Schaden der eigenen Wohngebäudeversicherung zu melden. Dann wird der Neuwert des Schadens ersetzt und die Versicherung nimmt Kontakt zum Nachbarn auf. Bei Schäden an Mobiliar und anderen beweglichen Gegenständen ist generell die Hausratversicherung zuständig. Ab Windstärke 8 springt die Versicherung ein, als Nachweis gilt eine offizielle Sturmwarnung. Schäden sollten durch Fotos dokumentiert und schnellstmöglich bei der Versicherung gemeldet werden. Als Geschädigter hat man dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden nicht noch höher ausfällt. Außerdem sollten Schäden nicht ohne Rücksprache beseitigt werden.

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