Vom Teppich-Fluch befreit

Augsburg. Ein Perserteppich hätte Georg Rehm beinahe in den Ruin getrieben: Der Auktionator aus Augsburg schätzte das Erbstück aus dem 17. Jahrhundert auf 900 Euro, die Versteigerung im Oktober 2009 brachte der damaligen Besitzerin stolze 19 000 Euro

 Der teuerste Teppich der Welt: Bei Christie's wurde er für umgerechnet 7,2 Millionen Euro versteigert. Foto: Christie's/dpa

Der teuerste Teppich der Welt: Bei Christie's wurde er für umgerechnet 7,2 Millionen Euro versteigert. Foto: Christie's/dpa

Augsburg. Ein Perserteppich hätte Georg Rehm beinahe in den Ruin getrieben: Der Auktionator aus Augsburg schätzte das Erbstück aus dem 17. Jahrhundert auf 900 Euro, die Versteigerung im Oktober 2009 brachte der damaligen Besitzerin stolze 19 000 Euro. Dann das böse Erwachen: Monate nach dem Verkauf landete der Teppich im edlen Londoner Auktionshaus Christie's, wo ein anonymer Bieter 7,2 Millionen Euro dafür auf den Tisch legte. Der nunmehr teuerste Teppich der Welt rief die einstige Besitzerin auf den Plan, die hunderttausende Euro Schadenersatz von dem Auktionator verlangte. Am Freitag lehnte das Landgericht Augsburg ihre Klage ab.Die ältere Dame aus dem Raum Starnberg warf Rehm vor, den Teppich schludrig begutachtet zu haben. Dadurch sei ihr ein Millionenvermögen entgangen. Der Vorsitzende Richter Andreas Dumberger erklärte indes bei der Urteilsbegründung, zwar habe sich Rehm ordentlich verschätzt, er habe aber weder vorsätzlich noch fahrlässig seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Dem Inhaber des Augsburger Auktionshauses fiel nach dem Urteil ein Stein vom Herzen: "Die Sache war immerhin zwei Jahre in unseren Köpfen drin. Ich stehe jetzt aber nicht in Siegerpose da." Rehm sagte weiter: "Wir sind ein regionales Haus und können keinen Millionenbetrag für einen Teppich erwarten." Die erzielten 19 000 Euro bei der Versteigerung des kostbaren Persers "waren für uns in den letzten 30 Jahren der beste Teppich-Zuschlag".

Die Zivilkammer erkannte an, dass der Auktionator nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein "Universalversteigerer" ist. Dass sich das 3,39 mal 1,53 Meter große Stück Stoff mit dem schlichten Blatt- und Blumenmuster einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befand, habe er nicht wissen müssen. 15 bis 20 Minuten sei der Teppich unter Verwendung von Fachliteratur geprüft worden, das sei "ausreichend".

Richter Dumberger wies auch darauf hin, dass der Ertrag bei einer Auktion immer davon abhängt, welche Interessenten mitbieten. Es sei nicht nachzuweisen, dass durch die Festsetzung eines höheres Mindestgebots ein höherer Preis erzielt worden wäre. Bei der Millionen-Auktion bei Christie's, deren Experten den Teppich bei 350 000 Euro ansetzten, steigerten sich die Interessenten jedenfalls ins Uferlose los. In der Kunstszene wird kolportiert, dass das Erbstück von einem Scheich aus den Golfstaaten erworben wurde.

 Der teuerste Teppich der Welt: Bei Christie's wurde er für umgerechnet 7,2 Millionen Euro versteigert. Foto: Christie's/dpa

Der teuerste Teppich der Welt: Bei Christie's wurde er für umgerechnet 7,2 Millionen Euro versteigert. Foto: Christie's/dpa

Für Auktionator Rehm ist der Teppich-Albtraum vermutlich noch nicht ganz vorbei. Der Anwalt der Teppich-Erbin kündigte an, "höchstwahrscheinlich in Berufung" zu gehen. Foto: Zoepf/dapd

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