Verteidiger des "Maskenmannes" legen Revision ein

Stade. Die Verteidiger des Kindermörders Martin N. haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Landgericht hatte den als "Maskenmann" bekannt gewordenen Täter zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer lebenslange Haft gefordert. Sicherungsverwahrung hielten sie nicht für notwendig

Stade. Die Verteidiger des Kindermörders Martin N. haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Landgericht hatte den als "Maskenmann" bekannt gewordenen Täter zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer lebenslange Haft gefordert. Sicherungsverwahrung hielten sie nicht für notwendig. Der Pädagoge hat drei Jungen ermordet und zahlreiche missbraucht. dpa

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