Versicherung zahlt nicht bei Unfällen nach Scherzen unter Kollegen

Darmstadt · Wer bei einer Neckerei unter Kollegen mitmacht, sollte vorsichtig sein: Die Unfallversicherung findet Spaß während der Arbeitszeit nicht lustig. Verletzt sich nämlich ein Erwachsener aufgrund von Neckereien, muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht eintreten, entschied das Hessische Landessozialgericht.

Es gebe dann keinen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit (AZ: L 3 U 47/13). In dem Fall war ein 27-Jähriger in einer Umschulung Opfer einer Wasserattacke: Als eine Mitschülerin ihn während einer unbeaufsichtigten Stunde nass spritzen wollte, flüchtete er mit einem Sprung aus dem Fenster. Dabei krachte er durch ein Wellblechdach unter dem Fenster und verletzte sich an Fuß und Wirbelsäule.

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