Versicherung muss bei Schutzgelderpressung nicht zahlen

Karlsruhe. Wer Opfer einer Erpressung wird, sollte nicht auf seine Versicherung hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage eines Gastwirts ab, der von Unbekannten erpresst wurde. Nachdem der Wirt auf Drohungen nicht reagiert hatte, verwüsteten Einbrecher das Lokal

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