Verfassungsrichter bestätigen Verbot von Sex mit Tieren

Karlsruhe · Zwei Sodomiten, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an, wie gestern mitgeteilt wurde. Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Denn laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro bestraft werden. Die Richter aber sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel. Der Einzelne müsse "staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter ergriffen werden". Der Schutz der Tiere hat Verfassungsrang. Gesetz 2013 verschärft

Zwei Sodomiten, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an, wie gestern mitgeteilt wurde.

Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Denn laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro bestraft werden. Die Richter aber sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel. Der Einzelne müsse "staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter ergriffen werden". Der Schutz der Tiere hat Verfassungsrang.

Gesetz 2013 verschärft

Sex mit Tieren war in Deutschland nach 1969 legal, solange dabei dem Tier kein Schmerz zugefügt wurde. Auf Drängen von Tierschützern wurde das Tierschutzgesetz 2013 verschärft. Seitdem ist es "verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen". Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Eine Straftat war und ist dagegen laut Tierschutzgesetz , einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden zuzufügen. In Zweibrücken haben Mitte Januar Aufnahmen eines nackten Mannes im Pferdestall Polizeiermittlungen wegen Sodomie ausgelöst.

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