Vater muss für seine Rache büßen

Mulhouse · Weil der deutsche Stiefvater eines gestorbenen Mädchens in Deutschland nicht mehr belangt werden konnte, fädelte ihr Stiefvater angeblich eine Entführung nach Frankreich ein. Dafür steht er nun vor Gericht.

Im Justizdrama um den mysteriösen Tod der 14-jährigen Französin Kalinka vor mehr als 30 Jahren steht nun ihr leiblicher Vater vor Gericht. Der heute 76-jährige André Bamberski soll 2009 die Entführung von Kalinkas deutschem Stiefvater ins französische Elsass eingefädelt haben, damit er dort vor Gericht gestellt werden konnte. Bamberski hatte ihn immer für den Mörder seiner Tochter gehalten, in Deutschland konnte er allerdings nicht mehr belangt werden, nachdem die deutsche Justiz bereits 1987 ein Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt hatte. Nach deutschem Recht gilt: Niemand darf zweimal wegen desselben Vergehens belangt werden.

Nach der Entführung war Dieter K. gefesselt und geknebelt in der Nähe des Gerichts in Mulhouse gefunden worden. In Frankreich wurde er dann wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zweimal zu 15 Jahren verurteilt. Er soll vorgehabt haben, Kalinka im gemeinsamen Wohnort Lindau 1982 sexuell zu missbrauchen und soll ihr ein Beruhigungsmittel verabreicht haben. Infolge dessen soll das Mädchen dann in seinem Bett gestorben sein. Der Stiefvater hat immer seine Unschuld beteuert. Der Arzt war 1997 in Kempten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er eine 16-Jährige mit Schlafmitteln ruhiggestellt und vergewaltigt hatte.

Der Prozess gegen Bamberski beginnt morgen im elsässischen Mulhouse und soll bis Freitag dauern. Ihm drohen bei einer Verurteilung wegen Entführung, Beihilfe zur Gewaltanwendung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bis zu zehn Jahre Haft. Mit ihm angeklagt sind zwei mutmaßliche Entführer sowie eine Journalistin, die zwischen dem Vater und den Männern vermittelt haben soll. Vor Gericht will Bamberski sich jedoch wehren. "Ich habe nicht zugegeben, diese Entführung in Auftrag gegeben zu haben", sagte er. "Ich habe einem Projekt zugestimmt, über das ich informiert worden bin".

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