Vater durfte Kind nicht sehen - Mutter verliert Sorgerecht
München. Wenn ein Elternteil dem geschiedenen Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verwehrt, kann ihm dafür in letzter Konsequenz das Sorgerecht entzogen werden. Das Amtsgericht München hat einer sich renitent weigernden Mutter den zehnjährigen Sohn abgenommen und das Kind noch im Gerichtssaal in die Obhut des Vaters übergeben
München. Wenn ein Elternteil dem geschiedenen Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verwehrt, kann ihm dafür in letzter Konsequenz das Sorgerecht entzogen werden. Das Amtsgericht München hat einer sich renitent weigernden Mutter den zehnjährigen Sohn abgenommen und das Kind noch im Gerichtssaal in die Obhut des Vaters übergeben. Das Ehepaar hatte sich vor zwei Jahren scheiden lassen. Obwohl beide sich das Sorgerecht teilten, durfte der Vater seinen Sohn innerhalb von eineinhalb Jahren nur fünfmal sehen, teilte das Gericht mit. Selbst Vermittlungsversuche des Familiengerichts, einer Beratungsstelle und sogar der Einsatz einer "Umgangspflegerin", die das Kind zum Vater begleitete, halfen nicht. Für die positive Entwicklung des Kindes sei eine enge, vertrauensvolle Vater-Kind-Bindung unverzichtbar, so die Richterin. Die Mutter sei nicht in der Lage, ihre eigenen Probleme dem Bedürfnis ihres Sohnes nach Kontakt zum Vater unterzuordnen. ddp