Urteil zu Brustimplantaten erst in einem Jahr

Karlsruhe. Der Karlsruher Schadenersatzprozess um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP verzögert sich möglicherweise deutlich. Das Landgericht beschloss gestern, dass erst ein ärztliches Gutachten erstellt werden muss - das könnte ein Jahr dauern

Karlsruhe. Der Karlsruher Schadenersatzprozess um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP verzögert sich möglicherweise deutlich. Das Landgericht beschloss gestern, dass erst ein ärztliches Gutachten erstellt werden muss - das könnte ein Jahr dauern. Die Klägerin verlangt unter anderem von einem Karlsruher Chirurgen Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 bis 30 000 Euro. Er hatte ihr 2007 die Implantate eingesetzt. Die 40-jährige macht geltend, er habe sie unzureichend über Risiken aufgeklärt. Ein Sachverständiger soll darüber befinden, ob die Aufklärung nach damaligem Wissensstand "ordnungsgemäß" war. dapd

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