Urteil: Tantra-Massagen sind Sex-Erlebnis und damit steuerpflichtig

Mannheim · Tantra-Massagen sind nicht bloß Wellness, sondern auch Sex-Erlebnis - und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Revisionsklage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt Stuttgart ab, meldete das Gericht gestern.

Nach Auffassung der Richter bietet die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen". Entscheidend sei, dass die Kunden eine Massage inklusive Intimbereich buchen könnten. Die Klägerin sagte dagegen, dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual abliefen und nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien. Bei den Körperberührungen könne der Genitalbereich eben nicht ausgeklammert werden. Die Masseurin prüft eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht .

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