Urteil: Schlag mit einem Bierkrug kann im Notfall rechtens sein

Hamm · Auch ein kräftiger Schlag auf den Kopf mit einem gefüllten Bierkrug kann zur Abwehr eines Angriffs rechtens sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In einer Notlage dürften sich Angegriffene mit dem Mittel zur Wehr setzen, das sie zur Hand haben. Das schließe in Ausnahmefällen auch lebensgefährliche Mittel ein, teilte das Gericht mit (AZ 1RVs 38/13).

Es bestätigte in einem Revisionsverfahren den Freispruch eines 23-jährigen Angeklagten. Er hatte mit einem Glaskrug auf einen Gleichaltrigen eingeschlagen, um einen Freund nach einem Faustangriff vor einer weiteren Attacke zu schützen. Der Angreifer ging mit Platzwunde und Gehirnerschütterung zu Boden. Diese Nothilfehandlung sei in der Situation aber gerechtfertigt gewesen, entschieden die Richter in Hamm.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort