Urteil: Mord ist kein Arbeitsunfall

Stuttgart. Mord ist kein Arbeitsunfall - auf diese Kurzformel lässt sich eine gestern vom baden-württembergischen Landessozialgericht veröffentlichte Entscheidung zusammenfassen. Im vorliegenden Fall hatte eine Wirtin Witwenrente aus der Unfallversicherung ihres ermordeten Ehemannes gefordert. Der 59-jährige Mann war vom gemeinsamen Sohn auf der Rückfahrt vom Steuerberater ermordet worden

Stuttgart. Mord ist kein Arbeitsunfall - auf diese Kurzformel lässt sich eine gestern vom baden-württembergischen Landessozialgericht veröffentlichte Entscheidung zusammenfassen. Im vorliegenden Fall hatte eine Wirtin Witwenrente aus der Unfallversicherung ihres ermordeten Ehemannes gefordert. Der 59-jährige Mann war vom gemeinsamen Sohn auf der Rückfahrt vom Steuerberater ermordet worden. Weil der Sohn die Tat aus privaten Gründen begangen hatte, sei das kein Arbeitsunfall gewesen, entschieden die Richter und lehnten die Zahlung von Hinterbliebenenrente nun mit der Begründung ab, der Tod des Opfers habe in keinem "betrieblichen Zusammenhang" gestanden. afp

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