Urteil: Ministerium darf nicht vor E-Zigarette warnen

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen darf nicht vor den nikotinhaltigen E-Zigaretten warnen und durch das Gesundheitsministerium auch keine entsprechenden Erlasse etwa an Apotheken herausgeben. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Düsseldorf untersagte dies gestern durch eine einstweilige Anordnung

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen darf nicht vor den nikotinhaltigen E-Zigaretten warnen und durch das Gesundheitsministerium auch keine entsprechenden Erlasse etwa an Apotheken herausgeben. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Düsseldorf untersagte dies gestern durch eine einstweilige Anordnung. Die Angaben des Ministeriums, E-Zigaretten seien ein nicht zugelassenes Arzneimittel und dürften daher auch nicht vertrieben werden, seien streitig und wirkten zudem wie ein Verbot, erklärten die Richter. (AZ: 13 B127/12). epd

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