Urteil: Kommunen dürfen Pferdesteuer erheben

Leipzig · Die Städte und Gemeinden in Deutschland dürfen eine Pferdesteuer erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Streit zwischen der hessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf und Pferdehaltern gestern entschieden.

Das Halten eines Pferdes gehe über das Alltägliche hinaus und erfordere einen zusätzlichen Vermögensaufwand, teilte das Gericht in Leipzig mit. Pferdebesitzer seien wirtschaftlich so leistungsfähig, dass sie auch mit Steuern belegt werden dürften.

Bad Sooden-Allendorf hatte als erste Kommune in Deutschland die Pferdesteuer eingeführt. Pro Tier wurden jährlich 200 Euro gefordert. Weitere Kommunen folgten dem Beispiel. Gegen die Steuer hatte es nicht nur in der nordhessischen Kleinstadt heftige Proteste gegeben.

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