Urteil: Jogger müssen am Ufer mit Schwänen rechnen

Koblenz. Wer an Ufern joggt, muss mit unebenen Wegen rechnen - und kann deshalb bei einer missglückten Flucht vor einem Schwan nicht die öffentliche Hand haftbar machen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Es hob damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Trier auf und wies die Schadensersatzklage eines Joggers gegen eine Gemeinde ab (Az

Koblenz. Wer an Ufern joggt, muss mit unebenen Wegen rechnen - und kann deshalb bei einer missglückten Flucht vor einem Schwan nicht die öffentliche Hand haftbar machen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Es hob damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Trier auf und wies die Schadensersatzklage eines Joggers gegen eine Gemeinde ab (Az.: 5 U 196/11). Der Mann hatte geltend gemacht, er sei beim Joggen am Moseluferweg dem Angriff eines Schwans ausgewichen. Dabei sei er am Rand der Laufstrecke in eine Vertiefung der Asphaltdecke getreten und gestürzt. Seiner Ansicht nach hätte die Gemeinde diese Gefahrenquelle beseitigen müssen. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort