Urteil im Strafprozess Der tägliche Horror von Höxter

Höxter · 16 Jahre lang lockte ein Ehepaar Frauen in ihr Haus, quälte sie dort – manche sogar bis zum Tod. Heute fällt das Urteil.

 Hinter der Fassade dieses Wohnhauses in Höxter haben sich über Jahre Gräueltaten abgespielt.

Hinter der Fassade dieses Wohnhauses in Höxter haben sich über Jahre Gräueltaten abgespielt.

Foto: dpa/Jonas Güttler

Die Frage nach dem „Warum?“ ist in jedem Strafprozess einer der zentralen Punkte. Warum hat jemand eine schwere Straftat begangen? Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter galt es gleich eine ganze Reihe von Fragen zu beantworten. Wie gelang es den beiden Angeklagten, immer wieder Frauen in ihr Haus zu locken? Warum konnten sich so viele der Opfer nicht von Wilfried W. (48) und Angelika W. (49) lösen, geschweige denn zur Polizei gehen? Was führte zum Tod der beiden Frauen, die das Martyrium nicht überlebten?

Detlev Binder, Anwalt des Angeklagten, spricht von einem doppelten Tabubruch, der für den großen Schock sorgte: „Tabu 1: Man quält keine Menschen. Tabu 2: Frauen quälen keine Frauen. Und die Nachrichten aus dem Haus in Höxter haben sich potenziert. Das konnte sich in diesem Ausmaß niemand vorstellen“, sagt der Anwalt kurz vor seinem Plädoyer im September.

Unabhängig vom Urteil, das das Landgericht heute sprechen will, äußerten sich alle Prozessbeteiligten fassungslos über das Geschehen in Höxter. So nannte Peter Wüller, Verteidiger von Angelika W., in seinem Plädoyer die Taten eine systematische Entmenschlichung der Frauen. Die Opfer seien schlechter als Vieh behandelt worden. „Das war abartig, krank. Da schauert es einem.“ Nach Ansicht von Binder hat sich aber der Blick auf die Angeklagten in dem Prozess verändert: „Einer ist der Böse. Wilfried hält sich Frauen, um sie zu quälen. Am Anfang sahen alle Angelika als Opfer. Dann kippte die Stimmung, nachdem sich die Angeklagte über Tage selbst äußerte“, meint Binder. „Da waren plötzlich beide gleichberechtigt.“

In den 60 Prozesstagen hatten sich Angelika W. und ihr Ex-Mann immer wieder gegenseitig beschuldigt, für die Taten in ihrem Haus in Höxter verantwortlich zu sein. Die forensische Gutachterin Nahlah Saimeh löste das Rätsel auf. Nach ihrer Analyse hatte das Paar über 16 Jahre ihrer Beziehung ein perfektes System entwickelt, um Frauen in die Falle zu locken. Angelika W. hat demnach Züge von Autismus und kann kein Mitleid für ihre Mitmenschen oder Opfer empfinden. Sexualität setze sie als Machtinstrument ein. Sie sei hochintelligent und extrem herrschsüchtig. Wilfried W. dagegen sei im juristischen Sinne schwachsinnig. Seine Weltsicht sei vergleichbar mit der eines Grundschulkindes. Er sei ständig auf der Suche nach Frauen für die große Liebe. Allerdings wisse er nicht, was das eigentlich bedeutet. „Schuld oder Verantwortung sind ihm nicht beizubringen“, sagte die Gutachterin in ihrer Stellungnahme. Erst beide zusammen hätten das System ermöglicht. Ohne den jeweils anderen hätten die Misshandlungen in Höxter nicht funktioniert.

Was genau war dieses System? Angelika W. und Wilfried W. suchten sich meist Frauen aus, die psychisch labil waren und nur wenige soziale Kontakte hatten, wie im Prozess deutlich wurde. Meldeten sich Frauen per Kontaktanzeige, auf die das nicht zutraf, wurden diese Kontakte schnell beendet. Die Opfer, die blieben, wurden durch sogenanntes Gaslighting gefügig gemacht. Sie wurden gezielt desorientiert, manipuliert und ihres Selbstbewusstseins beraubt. Angelika W. und Wilfried W. nahmen den Frauen demnach Geld, Handy oder Führerschein ab. Gab es noch Kontakte zu der Familie oder Freunden, wurden diese durch gefälschte SMS-Nachrichten torpediert.

„Das erinnert stark an Methoden aus dem Rotlichtmilieu, wo Frauen auch mit ähnliche Methoden gefügig gemacht werden“, sagte Anwalt Roland Weber in seinem Plädoyer als Vertreter einer Nebenklägerin. Der Staatsanwalt sieht es ähnlich und fordert für beide Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe und zusätzlich noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Nicht alle Fragen konnten im Prozess geklärt werden. So die genaue Todesursache des Opfers Anika W. aus Niedersachsen. Das Paar soll die Leiche 2014 in einer Tiefkühltruhe eingefroren, zerstückelt und verbrannt sowie die Asche an Straßenrändern verteilt haben. Über die Frage, ob der Tod des zweiten Opfers zu verhindern gewesen wäre, tobte im Gericht ein Gutachterstreit. Susanne F. aus Niedersachsen starb 2016 im Krankenhaus – einen Tag, nachdem eine Autopanne der Angeklagten die Ermittlungen ins Rollen brachte. Sie wollten die Schwerverletzte ursprünglich nur in deren Wohnung zurückbringen. Es sind Gräueltaten, die entsetzen.

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