Kindermord Urteil nach 20 Jahren im Fall Johanna

Gießen · Der Mörder der damals Achtjährigen wurde gestern zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mutter des Mädchens zeigte sich erleichtert.

 Das Landgericht Gießen stellte die besondere Schwere der Schuld des 42-jährigen Angeklagten fest.

Das Landgericht Gießen stellte die besondere Schwere der Schuld des 42-jährigen Angeklagten fest.

Foto: dpa/Boris Roessler

Fast 20 Jahre liegen zwischen dem Tod der kleinen Johanna und der Verurteilung ihres Mörders. Für ihre Familie müssen es lange Jahre des Hoffens, Bangens, der Trauer und der Verzweiflung gewesen sein. Nun steht zur Überzeugung des Landgerichts Gießen fest: Ein heute 42-Jähriger hat im September 1999 die Achtjährige aus Ranstadt in Hessen verschleppt, um sich an ihr zu vergehen, und sie getötet. Unter einer Maske aus Paketklebeband soll Johanna erstickt sein. Ihre Leiche wird 2000 in einem Wald gefunden.

Die Richter verhingen am gestrigen Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe unter anderem wegen Mordes und stellten die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest – was eine Haftentlassung nach 15 Jahren in den meisten Fällen ausschließt. „Eine Riesenlast ist von mir genommen“, sagte Johannas Mutter Gabriele Bohnacker nach dem Urteilsspruch tapfer in die Mikrofone und Kameras zahlreicher Journalisten. „Das Urteil ist so, wie ich es mir erhofft habe.“

Damit endet vorerst die Aufarbeitung eines Verbrechens, das auch eine ganze Region aufgewühlt und den Ermittlern zugesetzt hat. Jahrelang hatten sie vergeblich nach Johannas Mörder gesucht. Erst im Oktober 2017 wurde der Angeklagte aus Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis festgenommen – „18 Jahre, einen Monat, drei Wochen und zwei Tage“ nach der Tat, wie die Vorsitzende Richterin vorrechnet.

Zuvor waren alle Fahndungsansätze ins Leere gelaufen. Erst Ermittlungen in einem Missbrauchsfall aus dem Jahr 2016 und neue Kriminaltechnik mit verfeinerten Analysemethoden von Fingerabdrücken – die wichtigste Spur im „Fall Johanna“ – führten zum Angeklagten. „Dieses Urteil“, sagt Thomas Hauburger von der Gießener Staatsanwaltschaft, „markiert einen Abschluss von Ermittlungen, die sehr nervenaufreibend waren, die sehr komplex waren, die sehr langwierig waren und die sehr viel Kraft gekostet haben.“

Die musste vor allem auch Johannas Mutter aufbringen. All die Jahre, in denen sogar die Familie in Verdacht geriet, und seit Beginn des Prozesses im April. Sie verfolgte das Verfahren als Nebenklägerin und erfuhr dabei viele grausige Details über die letzten Lebensstunden ihres Kindes.

Das Gericht geht davon aus, dass der 42-Jährige am Tattag stundenlang auf der Suche nach einem Mädchen war, um seine pädophile Neigung auszuleben. Auf einem Radweg traf er auf die spielende Johanna. Sie sei zum Zufallsopfer geworden, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte packte demnach das Kind, betäubte es mit Chloroform, sperrte es in den Kofferraum seines Wagens und brauste davon, um sich an ihm zu vergehen. Ob es dazu kam, konnten die Richter nicht sicher feststellen. Sicher sind sie sich dagegen, dass der Angeklagte den Kopf des Mädchens mit einem Paketklebeband 29 Mal umwickelte. Klebeband soll eine wichtige Rolle im „bizarren Lebenswandel“ des Deutschen gespielt haben.

Der Mann hatte gestanden, dass er am Tattag ein Mädchen „haben“ wollte. Einen Missbrauch bestritt er aber, Johannas Tod stellte er zudem als Unfall dar. Die Verteidigung will das Urteil anfechten, auch weil die Richter keinen Zusammenhang zwischen der Tat und dem Drogenkonsum des 42-Jährigen sehen.

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