Urne darf bei Umzug nicht auf anderen Friedhof überführt werden

Ansbach · Die Urne eines Familienmitglieds darf nach einem Urteil nicht einfach auf einen anderen Friedhof umgebettet werden. Das Verwaltungsgericht Ansbach gab einer Kirchenstiftung Recht, die einer Frau untersagt hatte, die Urne mit der Asche ihrer Mutter von Ansbach nach Thüringen zu überführen. Der Schutz der Totenruhe gegenüber dem Recht der Angehörigen auf Totenfürsorge wiege grundsätzlich höher, entschied die Kammer und wies die Klage der Tochter ab, teilte eine Justizsprecherin gestern in Ansbach mit (Az. AN 4 K 16.00882).

Die aus Thüringen stammende Klägerin wollte die Urne auf einen Friedhof in ihrem neuen Wohnort umbetten, um sich dort besser um das Grab ihrer Mutter kümmern zu können.

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