Unterhalt für Kinder erhöht sich ab August

Düsseldorf · Für Kinder gibt es ab August mehr Unterhalt und Kindergeld. So steigt nach der Neufassung der sogenannten Düsseldorfer Tabelle der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre von bislang 317 Euro auf monatlich 328 Euro, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern mitteilte.

Für ältere Kinder bis zum zwölften Lebensjahr werden 376 Euro zugrunde gelegt. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sollen monatlich 504 Euro gezahlt werden.

Grund für die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder ist das am 22. Juli verkündete Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Demnach wird das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar um jeweils vier Euro erhöht.

Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden sich laut Gericht voraussichtlich zum Beginn des kommenden Jahres weiter erhöhen, da der steuerliche Kinderfreibetrag dann von 4512 Euro auf 4608 Euro steigen werde.

Die "Düsseldorfer Tabelle" gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor.

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