Gerichtsurteil Transsexuelle Frau muss „Vater“ bleiben

Karlsruhe · Eine Transsexuelle, die nach ihrer Wandlung vom Mann zur Frau mit ihrem konservierten Samen ein Kind zeugte, kann rechtlich nur als Vater gelten. Nur so lasse sich gewährleisten, dass der Status als Mutter oder Vater des Kindes nicht veränderbar sei, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Beschluss.

Die Transsexuelle hatte eine Anerkennung als Mutter gefordert. Der Lesben- und Schwulenverband forderte nun eine Änderung des Abstammungs- und Familienrechts.

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