Tod mit richterlicher Erlaubnis

London. Gegen den Willen der Eltern, aber mit richterlicher Erlaubnis haben britische Ärzte am Samstag ein schwer krankes Baby sterben lassen. Sie stellten die lebensnotwendige Beatmung des neun Monate alten Jungen ab. Er war mit einer seltenen Stoffwechselkrankheit zur Welt gekommen und hatte nach Aussage der Ärzte ohne technische Hilfe keine Überlebenschance

London. Gegen den Willen der Eltern, aber mit richterlicher Erlaubnis haben britische Ärzte am Samstag ein schwer krankes Baby sterben lassen. Sie stellten die lebensnotwendige Beatmung des neun Monate alten Jungen ab. Er war mit einer seltenen Stoffwechselkrankheit zur Welt gekommen und hatte nach Aussage der Ärzte ohne technische Hilfe keine Überlebenschance. Ein Berufungsgericht hatte den Medizinern zwölf Stunden zuvor das Ende der Behandlung erlaubt und sich gegen die Eltern gestellt, die für ihr Kind um das Recht auf Leben kämpften. Laut Diagnose der Ärzte litt der Junge an einem Hirnschaden und einem schweren Atemfehler. Durch die Behandlung soll er unerträgliche Schmerzen gehabt haben. Länger als fünf Jahre hätte er nicht gelebt. "Er starb friedlich", ließen die Eltern in einer Erklärung durch ihren Anwalt verbreiten. "Unser Glaube an seine Menschlichkeit und seinen angeborenen Wert berechtigten uns dazu, jeden Schritt zu gehen, um ihn zu unterstützen." Das Gericht sei sich "des Horrors ihrer schlimmen Lage" bewusst, sagte Richter Lord Ward den Eltern, die vor dem Gerichtssaal warten mussten. Sie haben das "tiefste Mitgefühl" des Gerichts, sagte der Richter zum Abschluss der Anhörung. Die Begründung der Entscheidung wolle er zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben. Die Eltern hatten zuvor wiederholt vor Gericht erzwungen, dass Ärzte ihren Sohn behandelten. Die moderne Medizin wisse nur von einem einzigen anderen Kind mit den gleichen Symptomen. "Wir sind alle in einem unbekannten Gebiet." Sie seien tief enttäuscht über die Gerichtsentscheidung, sagten die Eltern. "Wir werden ihn wahnsinnig vermissen, und wir möchten sagen, dass wir stolz sind, unseren hübschen Sohn für sein kurzes Leben gekannt zu haben."Vertreter von Kirche und Ärztekammer haben die Entscheidung des Gerichts unterstützt. "Dieser tragische Fall verdeutlicht, wie wertvoll menschliches Leben ist, aber auch dass es Grenzen in der Medizin gibt", sagte der Generalsekretär des Christlichen Medizinerbundes, Peter Saunders. Es gebe keine moralische Erklärung dafür, einen Unschuldigen zu töten, sagte der Erzbischof von Cardiff, Peter Smith, der BBC. Wenn eine Behandlung aber zu beschwerlich wird, könnten Angehörige sagen, "lass die Natur ihren Lauf nehmen". dpa

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