Keine Aussetzung zur Bewährung Tod bei illegalem Rennen: Raser müssen doch in Haft

Köln · Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte gestern, dass die Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.

Die beiden Männer hatten sich 2015 ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer rammte dabei die 19-jährige Radfahrerin. Laut BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 unter anderem nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirkt.

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