Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses Teures Vergnügen: 7500 Euro Strafe für Sex in S-Bahn

Berlin · Für öffentlichen Sex zur Mittagszeit in einer Berliner S-Bahn müssen ein Mann und eine Frau jetzt zusammengerechnet 7500 Euro Strafe bezahlen. Das Berliner Amtsgericht verhängte bereits am 10. April das Urteil wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gegen das freizügige Liebespaar, wie ein Gerichtssprecher gestern sagte.

Der Vorfall ereignete sich an einem Sonntag im April vor einem Jahr. Auf der S-Bahnstrecke in der Berliner Innenstadt kam es zu dem Oralsex zwischen der Frau und dem Mann, wie die Bundespolizei damals mitteilte. Fahrgäste, darunter auch Kinder, hätten das Geschehen ungehindert beobachten können. Das wurde einigen unfreiwilligen Zeugen des Liebesspiels denn doch zu viel. Sie mischten sich ein. Es kam zu einem heftigen Streit mit Handgreiflichkeiten. Schließlich zog ein Fahrgast die Notbremse.

Polizisten nahmen das Paar fest. Die 37-jährige Frau muss dem Urteil des Berliner Amtsgerichts zufolge 3900 Euro Strafe bezahlen, der 39-jährige Mann 3600 Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort