Teilzeitlehrerin kassiert volles Gehalt – Urteil wegen Betrugs

Düsseldorf · Eine Lehrerin hat fast sechs Jahre lang trotz Teilzeit ein volles Gehalt kassiert. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte die Kunstpädagogin deshalb wegen Betrugs zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Landesamt für Besoldung hatte der Frau bis zu ihrem Ruhestand im März 2015 insgesamt rund 237 000 Euro zu viel Gehalt überwiesen. Die jetzt 65-Jährige kassierte das Geld - ohne die Besoldungsstelle darüber zu informieren. Sie will von den ungerechtfertigt hohen Zahlungen nie etwas gemerkt haben, "weil sich mein Mann um unser gemeinsames Konto gekümmert hat".

Zugunsten der Frau stellte das Gericht fest, dass sie nur wegen eines Abrechnungsfehlers des Besoldungsamtes in die Lage gekommen sei. Sie habe daher nicht aktiv betrogen. Aus Sicht des Richters beging sie Betrug durch Unterlassen. Als Bewährungsauflage muss sie das zu viel kassierte Geld innerhalb von sechs Monaten zurückzahlen.

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