70 000 Euro Lokführer für Suizid auf Schienen entschädigt

München · Nach einem Suizid auf den Schienen bekommt ein Lokführer 70 000 Euro von der Haftpflichtversicherung des Toten. Der 42-Jährige einigte sich mit der Versicherung auf einen Vergleich, wie das Oberlandesgericht München gestern mitteilte.

Der Lokführer hatte geklagt, weil er berufsunfähig war, seitdem ein Mann im Jahr 2013 im Bahnhof Freising von der Regionalbahn überrollt wurde, die er steuerte. Der heute 42 Jahre alte Zugführer erlitt einen Schock, war mehrfach krankgeschrieben und wurde schließlich entlassen.

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