Stopp für Führerschein-Tourismus

Luxemburg. Führerscheine aus anderen EU-Staaten müssen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn der Besitzer wirklich im Ausland gewohnt hat. Dann aber muss die Fahrerlaubnis sogar gelten, wenn die Person in Deutschland zuvor beim sogenannten Idiotentest durchgefallen ist und demnach eigentlich kein Auto mehr fahren dürfte

 EU-weit gültig, wenn der Besitzer in Polen gelebt hat. Foto: DPA

EU-weit gültig, wenn der Besitzer in Polen gelebt hat. Foto: DPA

Luxemburg. Führerscheine aus anderen EU-Staaten müssen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn der Besitzer wirklich im Ausland gewohnt hat. Dann aber muss die Fahrerlaubnis sogar gelten, wenn die Person in Deutschland zuvor beim sogenannten Idiotentest durchgefallen ist und demnach eigentlich kein Auto mehr fahren dürfte. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg entschieden (Rs. C-467/10).Im konkreten Fall hatten die deutschen Behörden einem Mann den Führerschein von Anfang an verweigert: Das psychologische Gutachten hatte ergeben, dass er körperlich und geistig nicht zum Autofahren geeignet sei. Es gebe Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial. Der Mann war wegen Fahrens ohne Führerschein, schwerer räuberischer Erpressung, Bedrohung und Beleidigung mehrfach vorbestraft. In Tschechien hingegen stellten ihm die Behörden einen Führerschein aus. Deutschland weigerte sich aber, das Papier anzuerkennen. Zu Recht, entschied der EuGH, obwohl eine europäische Richtlinie bestimmt, dass in der EU Führerscheine grundsätzlich gegenseitig anerkannt werden. Deutschland dürfe die Anerkennung verweigern, wenn "aufgrund unbestreitbarer Informationen" feststehe, dass der Inhaber des Führerscheins nicht wirklich seinen Wohnsitz in dem Land gehabt habe, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Im fraglichen Fall hatten die tschechischen Behörden bestätigt, dass der junge Mann zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins nicht in dem Land gemeldet gewesen sei.

Der negative medizinisch-psychologische Test allein sei hingegen kein ausreichender Grund, die Anerkennung zu verweigern, urteilten die Richter. Die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen sei ein wichtiges Recht der EU, Einschränkungen seien nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Falls ein EU-Land die Anerkennung eines Führerscheins unter Berufung auf nationale Vorschriften unbegrenzt verweigern dürfte, gäbe es keine gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in der EU mehr.

 EU-weit gültig, wenn der Besitzer in Polen gelebt hat. Foto: DPA

EU-weit gültig, wenn der Besitzer in Polen gelebt hat. Foto: DPA

Verkehrsjurist Volker Lempp vom Auto Club Europa lobte die Entscheidung: "Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit ist das Urteil richtig." dpa

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