Sterbehilfe: Gericht bestraft Anwalt

Fulda. Auf Anraten eines Anwalts kappte die Frau den Ernährungsschlauch ihrer 76-jährigen Mutter, die seit Jahren im Wachkoma gelegen hatte: In einem Prozess um aktive Sterbehilfe hat das Landgericht Fulda am Donnerstag eine 54-Jährige aus Kassel nun vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen

Fulda. Auf Anraten eines Anwalts kappte die Frau den Ernährungsschlauch ihrer 76-jährigen Mutter, die seit Jahren im Wachkoma gelegen hatte: In einem Prozess um aktive Sterbehilfe hat das Landgericht Fulda am Donnerstag eine 54-Jährige aus Kassel nun vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Den mitangeklagten Anwalt aus München verurteilte das Gericht hingegen zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er eine Geldbuße von 10 000 Euro zahlen. Weitere 10 000 Euro soll der Anwalt an den Hospizverein in Fulda zahlen. Die 54-Jährige hatte ihrer Mutter ein würdevolles Sterben ermöglichen wollen, wie sie sagte. Der Fachanwalt für Medizinrecht hätte seinen juristischen Irrtum erkennen müssen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Der Anwalt hatte seiner Mandantin geraten, den Schlauch zur Magensonde ihrer unheilbar kranken Mutter durchzuschneiden. Dieses Vorgehen sei rechtlich unbedenklich. Die Frau hatte sich auf das Fachwissen des Anwalts verlassen. Die Mutter war zwei Wochen später eines natürlichen Todes gestorben. Nach einer Hirnblutung lag sie viereinhalb Jahre im Wachkoma. Ein gebrochener Arm wurde ihr nicht mehr operiert, sondern amputiert, weil sie ihn nach Einschätzung der Ärzte ja nicht mehr brauche. Der Träger des Pflegeheims hatte aber entschieden, die Frau künstlich am Leben zu erhalten.Revision angekündigtDer Verteidiger des Anwalts will gegen das Urteil Revision einlegen. Die freigesprochene Frau nahm ihren Anwalt nach der Urteilsverkündung in Schutz. Ohne ihn hätte sie es nicht fertiggebracht, das Leben ihrer Mutter aktiv zu beenden, sagte sie. Die Mutter hatte ihr gegenüber betont, lebenserhaltende Maßnahmen im Wachkoma lehne sie ab. Eine schriftliche Patientenverfügung gab es aber nicht. Die Deutsche Hospiz Stiftung forderte ein praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz, das auch für Klarheit sorgen müsse, wenn keine Patientenverfügung vorliege. "Einmal mehr haben wir gesehen, wie unsicher Angehörige, Pflegepersonal, Ärzte und Heimleitungen in rechtlichen und ethischen Fragen des Lebensendes sind", sagte Vorstand Eugen Brysch. dpa/afp

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