Sind Laserpointer Waffen?

Berlin · Attacken mit leistungsstarken Laserpointern auf startende oder landende Flugzeuge häufen sich. Daher will de Bundesregierung jetzt schärfer gegen den missbräuchlichen Einsatz solcher Geräte vorgehen.

Das muss der Schrecken für jeden Piloten sein: Beim Starten oder Landen wird er von einem Laser geblendet. In den letzten Jahren hat die Zahl solcher für Crew und Passagiere überaus gefährlichen Attacken stark zugenommen, allein in 2013 wurden dem Luftfahrtbundesamt von den deutschen Fluggesellschaften 322 Angriffe gemeldet. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung will die Bundesregierung jetzt schärfer gegen den missbräuchlichen Einsatz von Laserpointern vorgehen. Erwogen wird, leistungsstarke Geräte als Waffen einzustufen und das Mitführen zu verbieten.

Erst seit Ende 2009 besteht für deutsche Luftfahrtunternehmen eine Meldepflicht von Laserattacken auf Flugzeuge oder Hubschrauber , ob im In- oder Ausland. Seitdem sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: 2010 wurden insgesamt 273 Fälle registriert, 2011 waren es 279 und 2012 dann 342 Laserattacken - etwas mehr als im Jahr 2013. Die Dunkelziffer dürfte allerdings hoch sein, weil die Meldepflicht für ausländische Airlines nicht gilt. Zum Teil, so das Luftfahrtbundesamt, mussten sich Besatzungsmitglieder als Folge der Laserblendung in augenärztliche Behandlung begeben.

Nach bestehender Gesetzeslage ist es verboten, innerhalb eines Ringes von 1,5 Kilometern um Flugplätze herum Scheinwerfer oder "optische Lichtsignalgeräte, insbesondere Lasergeräte", zu benutzen. Hart bestraft werden die Angriffe mit dem Lichtblitz auch: Wer einen Piloten blendet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro, für besonders gefährliche Eingriffe in den Flugverkehr sieht das Strafgesetzbuch sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Und das Risiko, erwischt zu werden, ist hoch: Oftmals alarmieren Piloten direkt die Polizei , die dann mit Wärmebildkameras die meist jungen Täter jagt. Doch das alles reicht nicht aus, um die Zahl der Attacken wirksam einzudämmen. Das Bundesinnenministerium erwägt deshalb, leistungsstarke Laserpointer ins Waffengesetz aufzunehmen, was der Bundestag unlängst in einem Beschluss als "eine zielführende Möglichkeit" bezeichnet hatte. Das Gesetz reglementiert den privaten Erwerb und Besitz von Waffen. Ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU ) bestätigte auf SZ-Nachfrage eine entsprechende Prüfung. Die Umsetzung kann sich jedoch schwierig gestalten, da die Geräte als "alltägliche Gebrauchsgegenstände" gelten, die nicht vom Waffengesetz erfasst werden. Zusätzlich, so der Sprecher, werde auch "ein mögliches Führensverbot von Laserpointern, also ein Verbot des Mitführens ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses" geprüft. Dem Vernehmen nach wird darüber hinaus im Verkehrs- und im Bundesumweltministerium überlegt, mit welchen Maßnahmen stärker gegen Laserattacken vorgegangen werden kann. Im Herbst sollen Ergebnisse vorliegen.

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