Sieger von Fernsehshows müssen hohe Steuern zahlen

München. Schlechte Nachrichten für die Sieger bei Reality- und Casting-Shows. Ihre Gewinne sind steuerpflichtig. Das geht aus einem Bescheid des Bundesfinanzhofs (BFH) an den "Big Brother"-Sieger des Jahres 2005, Sascha Sirtl, hervor, wie dessen Anwalt Burkhard Binnewies am Freitag erklärte

München. Schlechte Nachrichten für die Sieger bei Reality- und Casting-Shows. Ihre Gewinne sind steuerpflichtig. Das geht aus einem Bescheid des Bundesfinanzhofs (BFH) an den "Big Brother"-Sieger des Jahres 2005, Sascha Sirtl, hervor, wie dessen Anwalt Burkhard Binnewies am Freitag erklärte. Sirtl hatte bei der Fernsehsendung eine Million Euro gewonnen, muss nun aber voraussichtlich die Hälfte dem Fiskus überlassen.Die entscheidende Frage ist, ob der Gewinn bei einer Show wie "Big Brother" oder "Deutschland sucht den Superstar" in den Bereich von Spiel und Wette fällt. Dann wäre er wie ein Lottogewinn steuerfrei. Nach Ansicht von Binnewies und dessen Mandanten trifft das auch bei Fernsehshows zu, wenn die Entscheidung darüber, wer gewinnt, durch die Zuschauer gefällt wird. Dies sei klar ein Spielelement.

Der Bundesfinanzhof sah das anders. Der entscheidende Unterschied ist für das höchste deutsche Finanzgericht, dass die Teilnehmer über Wochen oder Monate an den Shows teilnehmen und es klare Verträge zur Teilnahme gebe, wie Binnewies erklärte. Daher stufte der BFH den Gewinn nun als Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit ein.

Sollte dies Bestand haben, müssten nicht nur die Gewinner Steuern zahlen. Auch für die Produktionsfirmen hätte die Entscheidung Konsequenzen. Sie müssten Sozialabgaben abführen, die Lohnsteuer einbehalten und für sie haften. Ein Sprecher des BFH bestätigte die Existenz des Bescheids, äußerte sich aber nicht zu den Inhalten. Rechtskraft hat der Bescheid nicht, da Binnewies und sein Mandant ihn nicht akzeptiert haben. dapd

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