Prozess Sieben Jahre Haft für Waffenhändler vom Münchner Amoklauf

München · Von Aleksandra Bakmaz und Sabine Dobel

 So gedachten die Menschen der Opfer von München.

So gedachten die Menschen der Opfer von München.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Für die Angehörigen waren es schier unerträgliche Stunden. 21 Verhandlungstage lang saßen Hinterbliebene der neun Opfer vom Münchner Amoklauf dem Mann gegenüber, der dem Schützen die Pistole für seine Bluttat vom 22. Juli 2016 verkaufte. David S., der Amokläufer, erschoss sich kurz danach selbst. Auf der Anklagebank vor dem Münchner Landgericht I saß mehr als 100 Verhandlungsstunden lang Philipp K., sein Waffenhändler. Meist blieb er teilnahmslos und schwieg.

Am Freitag, dem Tag der Urteilsverkündung, bricht der 33-jährige Marburger dann doch sein Schweigen: „Es tut mir leid, ich habe das nie gewollt“, sagt er in Richtung der Hinterbliebenen. Die meisten der 25 Angehörigen hören diese Worte aber nicht mehr. Sie haben geschlossen den Gerichtssaal verlassen, noch bevor die beiden Verteidiger des gebürtigen Kölners mit ihren Plädoyers begonnen hatten. Und so spricht auch Richter Frank Zimmer wenige Stunden später sein Urteil vor fast leeren Bänken der Nebenklage.

Für sieben Jahre soll Philipp K. hinter Gitter – wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und diverser Verstöße gegen das Waffengesetz. Es ist laut Münchner Staatsanwaltschaft das erste Mal, dass ein illegaler Waffenverkäufer in diesem Maße für eine Tat zu Verantwortung gezogen wird.

 In zehn Abschnitten erklärt Richter Zimmer, was für und was gegen den Angeklagten gesprochen hat. Sein Geständnis gleich zu Beginn des Verfahrens im August 2017, die Reue zum Schluss und die gute Zusammenarbeit des Angeklagten mit den hessischen und bayerischen Behörden – all das habe das Gericht zugunsten von Philipp K. gewertet, sagt Zimmer.

Philipp K. und sein Kunde teilten die gleiche rechte Gesinnung. Bei der Strafzumessung seien die eindeutig rechtsradikalen Ansichten des Waffenlieferanten aber unerheblich gewesen, sagt Richter Zimmer.

Verschwörungstheorien, wonach V-Leute gedeckt und Fehler vertuscht werden sollten, weist er zurück. Für die Angehörigen bleiben offene Fragen. Ein Nebenklage-Vertreter kündigte die Prüfung einer Revision an. Das letzte Wort in diesem Fall werde der Bundesgerichtshof haben.

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