Sicherungsverwahrung ungültig BGH hebt Urteile im Staufener Missbrauchsfall teilweise auf

Karlsruhe · Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Urteile teilweise aufgehoben. Dabei geht es wesentlich nur um die Frage der Sicherungsverwahrung.

Die Schuldsprüche an sich sind rechtskräftig. Das Gericht habe bei der Beurteilung, ob es sich bei den verurteilten 51 und 34 Jahre alten Männern um Hangtäter handelt, Rechtsfehler begangen, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Donnerstag in Karlsruhe. Beide Fälle müssen jetzt von einer anderen Kammer des Landgerichts in diesem Punkt neu entschieden werden.

Der 51-Jährige war unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Jungen zu acht Jahren Haft verurteilt worden, der 34-Jährige zu zehn Jahren. Beide hatten gestanden, einen heute zehn Jahre alten Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben.

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