Sexualstraftäter darf weiter überwacht werden
Aachen. Der aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Karl D. und seine Familie aus Heinsberg dürfen auch weiterhin dauerhaft überwacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen gestern entschieden. Die Familie von Karl D. hatte gegen die Dauer-Observation geklagt, weil sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlt. Dies sei jedoch hinzunehmen, erklärten die Richter
Aachen. Der aus der Haft entlassene Sexualstraftäter Karl D. und seine Familie aus Heinsberg dürfen auch weiterhin dauerhaft überwacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen gestern entschieden. Die Familie von Karl D. hatte gegen die Dauer-Observation geklagt, weil sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlt. Dies sei jedoch hinzunehmen, erklärten die Richter. Laut eines Gutachtens sei Karl D. nach wie vor gefährlich, sagte ein Gerichtssprecher. Deshalb müssten er und die Familie seines Bruders die Überwachung durch die Polizei zum Schutz der übrigen Bevölkerung akzeptieren.Dutzende Anwohner verfolgten das Verfahren im Gericht. Sie erklärten, das gesamte Leben im Dorf habe sich seit der Anwesenheit von Karl D. verändert. Kinder würden von ihren Eltern aus Angst aus der Schule und vom Sport-Training abgeholt, in Schulen und Kindergärten seien neue Schließmechanismen entwickelt worden, sagte Anwohner-Sprecher Thomas Brauckmann. Die Angst sei allgegenwärtig.
Der Landrat des Kreises Heinsberg hatte Ende Februar 2009 die Dauer-Observation des verurteilten Schwerverbrechers angeordnet. Karl D. hatte bis Ende Februar 2009 eine 14-jährige Haftstrafe verbüßt, weil er zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt hatte. Zuvor war er bereits 1984 wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. dapd