Sektenguru muss ins Gefängnis

München. Der Sektenguru Ulrich S. alias Oliver Shanti ist gestern vom Münchner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von vier Jungen in 77 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Kinder seien zum Tatzeitpunkt zwischen acht und 16 Jahre alt gewesen

München. Der Sektenguru Ulrich S. alias Oliver Shanti ist gestern vom Münchner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von vier Jungen in 77 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Kinder seien zum Tatzeitpunkt zwischen acht und 16 Jahre alt gewesen. Im Fall von zwei Mädchen erfolgte Freispruch, da die Strafkammer die Beweislage nicht für ausreichend hielt. Auf seinem Anwesen in Portugal habe der gebürtige Hamburger die finanzielle Abhängigkeit von Eltern ausgenutzt, um sein Bedürfnis nach Macht und Geltung bei den Kindern zu befriedigen, sagte die Staatsanwältin Christine Schäfer. Sie hatte in ihrem Plädoyer von einem "großen, großen Mitverschulden Dritter gesprochen" - nicht nur der Angeklagte habe Schuld auf sich geladen, sondern auch die Eltern der missbrauchten Kinder. Die Opfer hätten sich nicht an ihre Eltern wenden können, die wirtschaftlich von dem Angeklagten abhängig waren und ihnen wohl nicht geglaubt hätten. "Die Eltern müssen damit leben, dass sie zu blauäugig waren", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Gegen den 61 Jahre alten Musiker und Führer einer spirituellen Gemeinschaft wurde seit August wegen Missbrauchs in 314 Fällen in den Jahren 1985 bis 1998 verhandelt. Der Esoterik-Musiker wurde seit 2002 wegen Kindesmissbrauch gesucht. Ende Juni wurde S. in Lissabon festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. S. nahm an dem Prozess in einer Glasbox teil, bekleidet mit einem Schutzanzug. Der krebskranke Angeklagte hatte sich im Krankenhaus den behandlungsresistenten MRSA-Keim zugezogen. S. hatte am ersten Verhandlungstag eingeräumt, mit drei Jungen sexuelle Kontakte gehabt zu haben. Allerdings seien die Jungen damals schon zwischen 15 und 17 Jahre alt gewesen. Damit wären die Handlungen nicht strafbar. Alle weiteren Vorwürfe stritt er ab. S. sieht sich als Opfer eines Komplotts. ddp

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