Schweiz wegen Polanski in der Kritik
Genf. Der in der Schweiz inhaftierte Oscarpreisträger Roman Polanski will seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten verhindern. In Anbetracht "erschwerender Umstände" bei der Verhaftung forderten seine Verteidiger die unverzügliche Freilassung des französisch-polnischen Filmemachers, erklärte gestern sein Anwalt Hervé Temime
Genf. Der in der Schweiz inhaftierte Oscarpreisträger Roman Polanski will seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten verhindern. In Anbetracht "erschwerender Umstände" bei der Verhaftung forderten seine Verteidiger die unverzügliche Freilassung des französisch-polnischen Filmemachers, erklärte gestern sein Anwalt Hervé Temime. Polanski soll sich wegen einer über dreißig Jahre zurückliegenden Vergewaltigung verantworten.
Die Verteidigung halte das Auslieferungsgesuch der US-Justiz für rechtswidrig, erklärte Polanskis französischer Anwalt. "Menschlich erscheint es mir unerträglich, dass ein 76-jähriger Mann, der offensichtlich keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, wegen eines mehr als 30 Jahre zurückliegenden Vorfalls auch nur eine Nacht im Gefängnis verbringen soll." Polanskis Frau, die französische Schauspielerin Emmanuelle Seigner, und seine Kinder seien über die Festnahme "sehr schockiert". Polanski hätte am Sonntag beim Internationalen Filmfest in Zürich für sein Lebenswerk ausgezeichnet werden sollen und wurde in Abwesenheit geehrt. Der Filmemacher hatte sich 1977, im Alter von damals 43 Jahren, in den USA an einer 13-Jährigen vergangen. Er bekannte sich schuldig und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor Urteilsverkündung nach Frankreich. Laut dem Schweizer Anwalt Charles Poncet haben die USA nach der Festnahme 40 Tage Zeit, um die Auslieferung zu beantragen. Ein Auslieferungsgesuch kann die Schweiz demnach aufgrund des bestehenden Auslieferungsabkommens nicht ablehnen. Bei einem Schuldspruch drohen Polanski bis zu fünfzig Jahre Haft. Das damalige Opfer, die heute 45-jährige Samantha Geimer, vergab Polanski vor mehreren Jahren öffentlich, wiederholte aber, dass der Regisseur sie vergewaltigt habe. "Er hat mir Champagner eingeflößt und mir Rauschmittel gegeben und mich dann missbraucht." afp
Meinung
Nur offene Fragen
Von SZ-Mitarbeiterin
Gesche Wüpper
Kindesmissbrauch verjährt in den USA im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern nicht. Auch die Schweiz schaffte die Verjährung für Kindesmissbrauch Ende letzten Jahres ab. Insofern ist die Verhaftung von Roman Polanski nicht verwunderlich - und auch nicht schockierend. Der Starregisseur hatte sich während seines Prozesses in den USA 1978 auf einen Handel eingelassen und schuldig bekannt. Der zuständige Richter hielt sich aber offenbar nicht an die Vereinbarung. Inzwischen hat selbst die US-Justiz zugegeben, dass es ein Fehlverhalten gab. Polanskis Verhaftung und die dadurch ausgelöste Diskussion über den Fall könnte in dieser Frage endlich Klarheit bringen.