Schweißgeruch: Arbeitsgericht weist Klage von Architekt ab

Köln. Das Kölner Arbeitsgericht hat am Donnerstag die Klage eines erwerbslosen Architekten gegen die Stadt Köln abgewiesen. Dem 50-Jährigen war vonseiten des Denkmalamtes während der Probezeit mit der Begründung gekündigt worden, er verbreite ständigen Achsel-Schweißgeruch

Köln. Das Kölner Arbeitsgericht hat am Donnerstag die Klage eines erwerbslosen Architekten gegen die Stadt Köln abgewiesen. Dem 50-Jährigen war vonseiten des Denkmalamtes während der Probezeit mit der Begründung gekündigt worden, er verbreite ständigen Achsel-Schweißgeruch. Das Gericht urteilte nun, der Mann habe sich noch in der Probezeit befunden, deshalb hätte ihm auch ohne Angaben von Gründen jederzeit gekündigt werden können. ddp

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