Mögliche Diskriminierung Scharfe Kritik an Kinder-Verbot in Restaurant auf Rügen

Berlin/Binz · (epd/dpa) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat den Ausschluss von Kindern in Res­taurants als rechtlich bedenklich kritisiert. Ein pauschaler Ausschluss ohne zwingenden sachlichen Grund könne gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, erklärte die Stelle am Freitag in Berlin.

Sie reagierte damit auf einen Fall in Binz auf der Insel Rügen, wo ein Restaurantbesitzer nach 17 Uhr nur noch Gäste ab 14 Jahren bedienen will. Er begründete die Maßnahme mit ignoranten Eltern, „die ihren Namen tanzen können, aber ihre Kinder nicht mehr im Griff haben“.

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligungen aufgrund des Lebensalters, also auch des Kindesalters“, betonte Bernhard Franke, der Leiter der Antidiskriminierungsstelle. „Argumente wie ein höherer Lärmpegel, durch den sich Gäste gestört fühlen könnten, reichen nicht unbedingt aus, um pauschal alle Kinder unter einem bestimmten Alter auszuschließen.“

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