Schadenersatz wegen Schlagloch

Heilbronn/Saarbrücken · Schlaglöcher gibt es überall – in Heilbronn ist Johannes Krist in ein besonders großes gefahren. Ein Gericht hat die Stadt nun dazu verdonnert, ihm Schadenersatz zu zahlen.

Johannes Krist, 48, ist das Geld egal. Sagt er. Den Schaden auf sich beruhen zu lassen, passt nicht zu dem Heilbronner Jurist, der sich als Inkasso-Unternehmer mit dem Geldeintreiben auskennt. "Mir geht es ums Prinzip." Er wollte, dass die Stadt ihn für die Macken an seinem Cabrio entschädigt und klagte. Schließlich hätte sie das Schlagloch nicht ordentlich geflickt. Vor dem Heilbronner Landgericht bekam er nun Recht.

Die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, entschied das Gericht gestern. 300 Euro soll Krist deshalb zustehen. Mit seinem Wagen war er 2013 durch ein zwölf Zentimeter tiefes und 120 Zentimeter langes und 70 Zentimeter breites Schlagloch gefahren. Dadurch waren Reifen und Felgen des Cabrios beschädigt worden. Ein romantischer Kurzurlaub am Bodensee waren für ihn und seine Partnerin in der Heilbronner Hafenstraße damit buchstäblich schlagartig zu Ende.

Krist und die Stadt Heilbronn stritten dann darüber, wer nun für den Schaden verantwortlich ist. Das Loch war verfüllt, aber nicht wieder überprüft worden. Darüber, ob die Reparatur ausreichend war, hatten sich beide Parteien eine weitere Beweisaufnahme vor Gericht gewünscht. Sie zeigten sich deshalb überrascht vom heutigen Urteil, das die Kosten von rund 600 Euro halbe-halbe teilt. Richter Oliver Kontusch ließ auch keine Berufung vor dem Oberlandesgericht zu. "Der Sachverhalt hat keine grundsätzliche Bedeutung", begründete er die Entscheidung.

Für Volker Lempp ist das Urteil ein Lichtblick. "Es lässt hoffen, dass geschädigte Autofahrer nicht immer wieder leer ausgehen", sagte der Justiziar beim Automobilclub ACE. Paul Kuhn, Jurist beim Automobilclub ADAC, erklärte, dass es auch immer auf die Art der Straße ankomme: "Schlaglöcher auf Bundesstraßen müssen schneller repariert werden als auf Nebenstraßen." Die Heilbronner Hafenstraße war von der Stadt 13 Tage lang nicht mehr überprüft worden.

Der Präsident des Saarländi schen Städte- und Gemeindetags, der Neunkircher Oberbürgermeister Jürgen Fried, hat indes keine Befürchtungen, dass nach dem Heilbronner Urteil eventuell auch eine Welle von Klagen auf die saarländischen Kommunen zurollen könnte. "Dieses Urteil ist nur eines von vielen. Es kommt da immer auf den einzelnen Fall an", sagte er gestern gegenüber unserer Zei tung.

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HintergrundHat das Urteil Folgen für die Kommunen, und müssen sich diese nun auf eine Klagewelle einstellen? Der Homburger Anwalt für Verkehrsrecht, Hans-Jürgen Gebhardt, geht nach dem Heilbronner Urteil nicht davon aus, dass es künftig einfacher sein wird, für Schäden durch Schlaglöcher von Städten und Gemeinden Entschädigung zu fordern. Der Geschädigte müsse der jeweiligen Kommune nachweisen können, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliege. Freilich hätten die Gemeinden auch eine Überprüfungspflicht. Chancen hätte ein Autofahrer aber allenfalls, wenn er nachweisen könnte, dass Mängel nicht beseitigt und auch keine Warnschilder aufgestellt wurden. ine

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