Rückfällige Sexualtäter dürfen keine Handschellen besitzen

Hamm · Einem rückfälligen Sexualstraftäter dürfen nach der Haft Auflagen für privates Verhalten und Anschaffungen erteilt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm gestern und wies damit die Beschwerde eines 37-Jährigen ab.

Der Mann war zum zweiten Mal wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden und hatte die Strafe von zwei Jahren und neun Monaten komplett abgesessen. Danach kam er allerdings nur unter harten Auflagen frei: Alkohol, Waffen oder Waffenattrappen, Messer, Stöcke oder Metallwerkzeuge, Masken und Dinge, mit denen man einen Menschen fesseln kann, waren ihm fortan verboten. Das Landgericht in Dortmund hatte ihm diesen Weisungskatalog wegen Rückfallgefahr auferlegt. Zu Recht, urteilte nun das OLG.

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