Rocker dürfen ihre Symbole doch öffentlich zeigen
Bochum · Das öffentliche Zeigen von Rockersymbolen ist nicht grundsätzlich strafbar. Das Bochumer Landgericht sprach gestern zwei angeklagte Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos " frei. Die Männer (44 und 46) wollten klären lassen, ob das seit Sommer vielerorts geltende Verbot von Rockersymbolen in NRW rechtmäßig ist.
29.10.2014
, 00:00 Uhr
Die Antwort der Richter: nein. Die Ortsbezeichnungen "Bochum " und "Unna" unter dem Bandidos-Symbol würden für eine Abgrenzung zu den verbotenenen Vereinen in Aachen und Neumünster sorgen. Das pauschale "Kutten-Verbot" ist nach Ansicht der Richter rechtlich nicht haltbar.