Personalknappheit Richterbund gegen Schwarzfahren als Straftatbestand

Berlin · (afp) Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Wertung des Schwarzfahrens als Straftatbestand in Frage gestellt. Bei der Vorschrift sei zu überlegen, ob die Regelung noch „Sache des Staats“ sei, sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa gestern im Rundfunk Berlin-Brandenburg. Allein die Berliner Justiz sei jährlich mit 40 000 Schwarzfahrten befasst, während sie unter Personalknappheit leide.

Befeuert wird die Debatte durch die jüngsten Ausbrüche von neun Gefangenen aus einem Berliner Gefängnis. Fünf entwichen aus einem offenen Vollzug mit geringen Sicherheitsstandards, in dem sie Ersatzhaftstrafen verbüßten. Diese wird verhängt, wenn Täter Geldstrafen etwa wegen Schwarzfahrens nicht zahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort