Richter in Nordrhein-Westfalen stoppen Gastro-Ampel

Düsseldorf · Im jahrelangen Streit um Hygiene-Ampeln haben Verbraucherschützer einen neuen Rückschlag für solche Restaurant-Bewertungen erlitten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte gestern eine sogenannte Gastro-Ampel in Nordrhein-Westfalen für unzulässig.

Die Warnfunktion der Internet-Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne keinen konkreten Tatsachen zugeordnet werden (Az.: 26 K 4876/13). Dies sei nicht im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes.

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