Richter in Nordrhein-Westfalen stoppen Gastro-Ampel
Düsseldorf · Im jahrelangen Streit um Hygiene-Ampeln haben Verbraucherschützer einen neuen Rückschlag für solche Restaurant-Bewertungen erlitten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte gestern eine sogenannte Gastro-Ampel in Nordrhein-Westfalen für unzulässig.
14.03.2015
, 00:00 Uhr
Die Warnfunktion der Internet-Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne keinen konkreten Tatsachen zugeordnet werden (Az.: 26 K 4876/13). Dies sei nicht im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes.