Richter entscheiden: Strandgebühr ist rechtens

Lüneburg · Kein Recht auf Gratis-Baden: In den Nordsee-Orten Hooksiel und Horumersiel-Schillig haben Bewohner der Nachbargemeinden kein Recht auf kostenlosen Zugang zum Strand. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestern entschieden.

Unter dem Motto "Freie Friesen fordern freie Strände" hatten zwei Bewohner benachbarter Kommunen gegen die Gemeinde Wangerland, zu der die beiden Badeorte gehören, auf kostenlosen Zugang zu Teilen des Strandes geklagt. Von auswärtigen Gästen werden für den Zugang zum Strand von April bis Oktober drei Euro verlangt. Die Kläger hatten sich auf ein allgemeines Betretungsrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz berufen, doch die Richter sahen das anders. Nach geltenden Bundes- und Landesgesetzen bestehe ein solches Zugangsrecht nicht.

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