Richter dürfen im Gerichtssaal keine SMS schicken

Karlsruhe · Richter dürfen während einer Strafverhandlung keine private Kurzmitteilungen per Handy nach "draußen" schicken. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Zur Begründung hieß es, Richter lösten mit der Handynutzung bei Angeklagten "die Besorgnis der Befangenheit aus".

(Az. 2StR 228/14) Der BGH hob damit die Verurteilung von zwei mutmaßlichen Messerstechern auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Frankfurt . Anlass war eine beisitzende Richterin, die während einer Zeugenvernehmung über einen Zeitraum von zehn Minuten ihr Handy mehrfach bedient hatte, um die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Handys hätten im Gerichtssaal "nichts zu suchen", sagte BGH-Richter Thomas Fischer .

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