Vorzeitiger Ruhestand Rente mit 63 ohne Abschläge – Experte offenbart bittere Wahrheit

Berlin/Saarbrücken · Früher in den Ruhestand ist der Traum vieler Menschen. Dabei gilt es einiges zu beachten. Um die Frührente ist in dieser Woche eine bundesweite Diskussion entstanden. Das Fazit eines Rentenexperten ist ernüchternd.

 Früher in Rente, ohne Abschläge gelingt das in Deutschland inzwischen immer weniger Menschen.

Früher in Rente, ohne Abschläge gelingt das in Deutschland inzwischen immer weniger Menschen.

Foto: dpa-tmn/Marijan Murat

Für Menschen im Saarland, die vor dem Jahr 1964 geboren wurden, rückt das Thema Rente langsam aber sicher näher. Wer mit dem Gedanken spielt vielleicht schon früher in den Ruhestand zugehen, für den gibt es einiges zu beachten. Die Höhe der Rente hängt insbesondere von den gezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung ab.

Bei einem früheren Rentenbeginn kann es passieren, dass sie Abschläge bei der monatlichen Rente in Kauf nehmen müssen. Hier sind Einbußen von bis zu 14,4 Prozent möglich – diese bleiben dann für die gesamte Rentenzeit bestehen. Wie lange muss ich eingezahlt haben? Lassen sich die Abschläge ausgleichen? Wer hilft mir beim Antrag? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Rente mit 63 Jahren.

Was ist die Rente mit 63 Jahren?

Das wichtigste zuerst: Die Rente mit 63 Jahren ist eine besondere Form der Altersrente – die sogenannte Frührente. Denn abhängig von ihrem Geburtsjahr können Sie im Normalfall erst ab 65 Jahren in Rente gehen. 65 Jahre ist die Regelaltersgrenze – jedenfalls für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt die Regelgrenze bei 67 Jahren.

Wer früher in Rente gehen will für den gibt es jedoch eine Ausnahme: die Rente für besonders langjährig Versicherte.

Keine 45 Beitragsjahre gesammelt? – dann drohen Abschläge

Können Sie keine 45 Beitragsjahre vorweisen, haben aber mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt? Dann können Sie trotzdem früher in Rente gehen, allerdings nur mit Abschlägen. Hier zählt jeder Monat, den sie früher in Rente gehen wollen, jeder Monat reduziert die Altersrente dauerhaft um 0,3 Prozent.

Die Rente ab 63 Jahren gilt allerdings nicht für alle Geburtsjahrgänge. Rentenberater Christian Lindner aus Dresden, zieht gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk ein nüchternes Fazit zur abschlagsfreien Rente mit 63: Die gibt es seit sieben Jahren nicht mehr. Mit dem Geburtsjahr ist die Altersgrenze in zwei Monatsschritten gestiegen:

Rente im Ausland – das sind die beliebtesten Länder
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Foto: dpa/Jens Kalaene
  • vor 1953 geboren 63 Jahre (Januar 2016)
  • 1953 63 Jahre, 2 Monate
  • 1954 63 Jahre, 4 Monate
  • 1955 63 Jahre, 6 Monate
  • 1956 63 Jahre, 8 Monate
  • 1957 63 Jahre, 10 Monate
  • 1958 64 Jahre
  • 1959 64 Jahre, 2 Monate
  • 1960 64 Jahre, 4 Monate
  • 1961 64 Jahre, 6 Monate
  • 1962 64 Jahre, 8 Monate
  • 1963 64 Jahre, 10 Monate
  • nach 1964 65 Jahre

Demnach können derzeit die Jahrgänge 1958 und 1959 je nach Geburtsdatum mit 64 Jahren in vorzeitig in den Ruhestand gehen. Allerdings nur dann, wenn die 45 Beitragsjahre vorhanden sind.

Was Frührentner bei ihrer Planung berücksichtigen sollten

Wer früher in Rente geht, sollte außerdem bedenken, dass dadurch auch weniger Rentenbeiträge gezahlt werden. Das bedeutet, dass weniger Rentenpunkte angesammelt werden.

Die sind wichtig für die Rentenhöhe. Wenn sie also früher in Rente gehen, fällt ihre Rente niedriger aus als bei einem Rentenbeginn zum Regelalter.

Kann ich etwas gegen die Rentenabschläge tun?

Ja, sie können die fälligen Abschläge ausgleichen, also zurückkaufen. Das funktioniert über eine „besondere Rentenauskunft“, die beantragt wird, zudem Zeitpunkt, an dem sie Rente beziehen möchten. Mit dem Antrag, den sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen können, wird geklärt, wie viel Geld sie für zusätzliche Rentenpunkte ausgeben müssen.

Mit der Auskunft in der Hand können Sie dann entscheiden, ob sie die Abzüge ganz oder nur teilweise ausgleichen wollen. Dabei gilt es immer im Blick zu behalten, ob die nachträglichen Beiträge sich für sie lohnen. Aufgrund des niedrigeren Rentenniveaus lohnt das für Menschen im Osten Deutschlands häufig eher als hier im Saarland. Bis 2025 sollen die Rentenniveaus in Ost und West aber ohnehin angeglichen werden.

Was darf ich als Rentner dazu verdienen?

Sie sind in Rente gegangen und wollen sich ihre Rente mit einem Zuverdienst aufbessern? Bei einem Minijob ist es relative unkompliziert: wenn sie maximal 520 Euro im Monat dazuverdienen, ist das nicht sozialversicherungspflichtig.

Wer mehr als einen Minijob ausüben will, der muss das bei seiner Krankenkasse anmelden. Die maximale Hinzuverdienstgrenze ist zum Jahresanfang 2023 weggefallen. Als Frührentner können sie daher soviel dazuverdienen, wie sie möchten, die Rente wird deshalb nicht gekürzt.

Was bedeutet der Zuverdienst für die Krankenversicherung des Rentners

Für Frührentner gibt es beim Nebenjob trotzdem einiges zu beachten. Angefangen bei der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung – die gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Solange müssen sie also weiter Rentenbeiträge zahlen. Außerdem müssen sie bedenken, dass durch das zusätzliche Einkommen die Krankenversicherungsbeiträge steigen. 7,3 Prozent ist der Beitragssatz für Rentner.

Steuern werden für den Nebenjob auch fällig. Dadurch kann die Steuerlast des Rentners höher liegen, als ohne den Zuverdienst. Ab der Regelaltersgrenze galt übrigens auch bisher keine Zuverdienstgrenze. Allerdings kann die Tätigkeit dann möglicherweise in die Steuerklasse 6 fallen.

Was zählt als Beitragsjahre für die Rente mit 63?

Um als besonders langjähriger Versicherter zu gelten, müssen sie nicht zwingend 45 Jahre lang als Arbeitnehmer gearbeitet haben. Auch andere Zeiten werden vom Gesetz als notwendige Beitragsjahre anerkannt – hier einige Beispiele:

  • Ein freiwilliges soziales Jahr
  • Die Erziehung eines Kindes, bis dieses das zehnte Lebensjahr erreicht
  • die Zeit, in der sie durch einen Minijob Beiträge gezahlt haben
  • Pflichtbeiträge, die sie als Selbstständiger gezahlt haben
  • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
  • Zeiten in denen sie Angehörige gepflegt haben, solange dies nicht erwerbsmäßig erfolgt
  • Zeiten, in denen sie Arbeitslosen-, Teilarbeitslosen, Übergangsgeld oder Leistungen bei Krankheit bezogen haben

Freiwillige Beiträge werden hier nur dann berücksichtigt, wenn sie vorher mindestens 18 Pflichtjahre zusammenhaben. Einen Hinweis darauf, ob sie diese Voraussetzungen erfüllen oder noch erreichen können, erhalten Beitragszahler von der Rentenversicherung ab ihrem 55. Geburtstag in einer ausführlichen Rentenauskunft.

Wird die Rente mit 63 abgeschafft? Forderung von Jens Spahn stößt im Saarland auf Ablehnung

Um die Rente mit 63 ist in den vergangenen Tagen eine Diskussion entstanden. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister und aktuelle Vizefraktionsvorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn (CDU), forderte die Abschaffung der Rente mit 63. Diese koste Wohlstand und belaste künftige Generationen, sagte der Unionsfraktionsvize der „Bild am Sonntag“. Stattdessen soll sie durch eine bessere Erwerbsminderungsrente ersetzt werden.

Für seinen Vorstoß erhielt Spahn Gegenwind aus dem Saarland. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Réka Klein, sagte: „Die Forderungen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind nicht nur weltfremd, sondern in höchstem Maße unsolidarisch.“ Eine Abschaffung treffe die Falschen: Handwerker, Pflegekräfte und Arbeiter, die maßgeblich zum aktuellen Wohlstand des Landes beigetragen hätten, so Klein weiter. Diese Menschen mit einer Erwerbsrente abspeisen zu wollen, sei ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen, betont die Saar-Landtagsabgeordnete.

Muss ich für die Rente einen Antrag stellen? Hier bekommen Sie Hilfe und Beratung im Saarland

Die Rente von der Deutschen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag. Die Rentenversicherung rät dazu, den Antrag mindestens drei Monate vor geplantem Beginn zu stellen. Wer den Antrag zu spät stellt und schon vorher seinen Job aufgibt, verschenkt unter Umständen Geld: Denn nachgezahlt wird die Rente für den Zeitraum nicht.

Zur Antragsstellung und bei Fragen zum Thema Rente bietet die Deutsche Rentenversicherung Saarland Beratung an. Die Webseite der DRV Saar informiert über die Beratungsangebote in der Region. Zudem bieten auch die sogenannten Versicherungsältesten ehrenamtlich Beratungen an, die Kontaktdaten zu den Ehrenamtlichen in ihrer Gemeinde finden sie ebenfalls über die Internetseite der Rentenversicherung Saarland.

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